Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Nachweise und Vermittlungstätigkeiten von W&P UG (haftungsbeschränkt) & Wagschal & Partner Real Estate (nachfolgend „W&P“) Hauptsitz Bremen, Parkallee 48. 28209 Bremen
Mit Inanspruchnahme eines Angebots oder Aufnahme des Geschäftsverkehrs erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn W&P deren Anwendung schriftlich bestätigt.

Alle Angaben beruhen auf Informationen Dritter. Sie werden nach bestem Wissen weitergegeben, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

§2 Vertragsgegenstand

W&P erbringt Beratungs-, Nachweis- und Vermittlungsleistungen im Immobilienbereich. Dazu gehören insbesondere:

  • Kauf, Verkauf oder Tausch von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Häusern und Gewerbeobjekten,
  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen,
  • Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten,
  • Vermittlung von Beteiligungen, Fondsanteilen oder gesellschaftsrechtlichen Transaktionen (z. B. Share Deals).

Grundlage ist ein Makler- oder Dienstleistungsvertrag (z. B. Alleinauftrag, Suchauftrag oder schlichter Vermittlungsauftrag).

§3 Vertraulichkeit

Angebote und Informationen von W&P sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
Kommt durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag zustande, schuldet der Empfänger Schadensersatz in Höhe der Provision, die im Erfolgsfall angefallen wäre.

§4 Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber ein von W&P angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dies innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Angebots unter Angabe eines Nachweises mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt der Nachweis von W&P als ursächlich für den Vertragsabschluss.

§5 Provisionsanspruch

  1. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch den Nachweis oder die Vermittlung von W&P ein Hauptvertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt.
  2. Der Anspruch besteht auch dann, wenn
    • der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird,
    • ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag (z. B. Miete statt Kauf, Erbbaurecht statt Kauf) zustande kommt,
    • ein Objekt zunächst gemietet/pachtetet und innerhalb von 5 Jahren gekauft wird,
    • der Erwerb über gesellschaftsrechtliche Konstruktionen (z. B. Share Deal) erfolgt.
  3. Der Anspruch bleibt bestehen, auch wenn der Vertrag nachträglich aufgehoben, angefochten oder nicht erfüllt wird – es sei denn, W&P trifft daran ein Verschulden.

§6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, W&P alle für die Vermittlung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Wird ein Hauptvertrag abgeschlossen, ist W&P unverzüglich zu informieren und auf Verlangen eine Vertragskopie zu überlassen. W&P ist berechtigt, an notariellen Beurkundungen teilzunehmen.

§7 Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Ergänzungs- oder Folgegeschäften, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem von W&P nachgewiesenen oder vermittelten Objekt stehen.

§8 Bedingungen

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Hauptvertrag aufschiebend oder auflösend bedingt abgeschlossen wurde und die Bedingung nicht eintritt, sofern die Ursache in der Sphäre des Auftraggebers oder der anderen Vertragspartei liegt.

§9 Fälligkeit

Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet.

§10 Haftung

W&P übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Objektangaben, die von Dritten oder Eigentümern stammen.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§11 Immobilienbewertung

Von W&P erstellte Bewertungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB dar. Sie sind unverbindlich und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§12 Provisionssätze (sofern nicht anders vereinbart)

  • Kauf/Verkauf: 7,14 % inkl. MwSt.
  • Erbbaurecht: 5 % des Erbbauzinses, mind. 1 Jahreserbbauzins.
  • Wohnraummiete: 2 Nettokaltmieten (Mieter).
  • Gewerbemiete: 3 % der Nettomiete der Vertragslaufzeit, mind. 3 Nettokaltmieten (Mieter).
  • Kurzzeitmieten bis 12 Monate: gestaffelte Sätze (25–150 % einer Monatsmiete).
  • Stellplätze/Garagen: 256 € pauschal.

§13 Doppelvertretung

W&P ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision besteht.

§14 Zahlungen

W&P nimmt keine Vorauszahlungen, Reservierungsgebühren oder sonstige Gelder entgegen. Ein Zahlungsanspruch entsteht ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Provision.

§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.