Provisionsanspruch

Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch der W&P UG (haftungsbeschränkt) – Wagschal & Partner Real Estate entsteht ausschließlich dann, wenn infolge unserer nachweisbaren oder vermittelnden Tätigkeit ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner tatsächlich zustande kommt (Erfolgsprinzip).Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt. Maßgeblich ist, dass unsere Tätigkeit den Vertragsabschluss objektiv gefördert hat.
Der Anspruch auf Provision entfällt, wenn kein Vertrag zustande kommt oder wenn der Auftraggeber nachweist, dass unsere Tätigkeit für den Vertragsabschluss nicht ursächlich war.

Umfang des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn

– der abgeschlossene Vertrag von den ursprünglich angebotenen Bedingungen abweicht,
– der wirtschaftliche Erfolg durch einen inhaltlich gleichwertigen Vertrag (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Erwerb von Gesellschaftsanteilen anstatt direktem Erwerb der Immobilie) erreicht wird, oder
– der Vertrag über ein anderes, aber wirtschaftlich vergleichbares Objekt mit einem von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande kommt.

Erfolgt innerhalb von fünf (5) Jahren nach Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages der Erwerb des Objekts durch den Mieter/Pächter, gilt die vereinbarte Kaufprovision abzüglich einer bereits gezahlten Mietprovision als vereinbart.

Vorkenntnis

Ist dem Auftraggeber das von W&P UG & Wagschal & Partner Real Estate nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Objektangaben schriftlich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt das Objekt als nicht bekannt und der Nachweis als durch W&P UG & Wagschal & Partner Real Estate erbracht.

Provisionssätze

Sofern im jeweiligen Angebot, Exposé oder Teaser keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die dort ausgewiesenen Provisionssätze als vereinbart.
Die im Exposé/Teaser genannten Provisionssätze verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und gelten sowohl für Nachweis als auch für Vermittlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Rücktritt und Anfechtung

Wird der vermittelte Vertrag aus Gründen rückgängig gemacht, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. unberechtigter Rücktritt, schuldhafte Nichterfüllung), bleibt der Provisionsanspruch bestehen.
Im Übrigen entfällt der Provisionsanspruch, wenn der Vertrag aus rechtlichen Gründen nicht wirksam zustande kommt oder erfolgreich angefochten wird.

Rechtshinweis

Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma W & P UG (haftungsbeschränkt) Wagschal & Partner Real Estate, erteilt wurden. Für deren Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr. Exposé sind nur für den Empfänger bestimmt und ausdrücklich nur persönlich bestimmt. Die im Exposé enthaltenen Daten beruhen auf die uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben ist ausgeschlossen. Das Angebot ist freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns
Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.


W & P UG (haftungsbeschränkt) Wagschal & Partner Real Estate,, immer eine gute Alternative!