VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG (Non-Disclosure Agreement, NDA)
Vertraulichkeitserklärung für den Verkaufsprozess einer Immobilie
Wagschal & Partner Immobilien (W&P) wurde von einem Mandanten beauftragt, den Verkaufsprozess einer Liegenschaft zu begleiten. Interessenten, die an diesem Prozess teilnehmen möchten, erhalten vertrauliche Informationen zur Immobilie, welche ausschließlich zur Evaluierung der Transaktion genutzt werden dürfen.
Wesentliche Punkte der Vertraulichkeitserklärung:
- Vertrauliche Informationen: Umfassen alle Informationen zur Immobilie, zum Verkaufsprozess sowie zu den beteiligten Parteien, unabhängig von deren Form oder Kennzeichnung.
- Geheimhaltungsverpflichtung: Die Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben, nicht für andere Zwecke (insbesondere Wettbewerbszwecke) genutzt und müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
- Ausnahmen: Verpflichtung entfällt nur, wenn Informationen bereits öffentlich bekannt sind, eigenständig entwickelt wurden oder rechtlich offengelegt werden müssen.
- Berechtigte Personen: Nur ausgewählte Mitarbeiter, Berater oder Finanzpartner dürfen die Informationen einsehen, sofern sie selbst zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Rückgabe & Vernichtung: Nach Abschluss oder Abbruch des Verkaufsprozesses müssen alle vertraulichen Unterlagen auf Verlangen vernichtet oder zurückgegeben werden.
- Kontakt über W&P: Jegliche Kommunikation im Verkaufsprozess erfolgt ausschließlich über W&P.
- Keine Verpflichtung zur Informationsbereitstellung: W&P und die Verkäuferin behalten sich vor, die Weitergabe von Informationen jederzeit einzustellen.
- Abbruch der Gespräche: Der Interessent verpflichtet sich, bei Desinteresse den Abbruch schriftlich mitzuteilen.
- Handeln auf eigene Rechnung: Der Interessent agiert im eigenen Namen und auf eigene Kosten.
- Konsortialbildung: Bei Einbindung Dritter ist eine vorherige schriftliche Zustimmung von W&P erforderlich.
- Haftungsausschluss: Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber den Auskunftsgebern bezüglich Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
- Abwerbeverbot: Der Interessent verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der Verkäuferin oder von W&P abzuwerben (gültig für 2 Jahre).
- Vertraulichkeit nach Abschluss: Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über den Verkaufsprozess hinaus für 3 Jahre fort.
- Anwendbares Recht: Deutsches Recht; Gerichtsstand ist Bremen.
- Änderungen: Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform.